„Es ist gut, dass die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung die Rechte der Beschäftigten, die vom Kohleausstieg betroffen sind, ernst nimmt. Zwar hat die Kommission sich nicht auf eine ausdrücklich so bezeichnete Einkommens- und Beschäftigungsgarantie einigen können, doch kommen die umfangreichen Vorschläge zur Absicherung der Beschäftigten den Forderungen der LINKEN sehr nahe“, erklärt Klaus Ernst, Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie und wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Ernst weiter:
„Warum jedoch die Stromkonzerne noch Geld bekommen sollen für Kraftwerke, die schon längst amortisiert sind, ist unverständlich. Steuergelder sind nicht dazu da, Unternehmen ihre entgangenen Gewinne zu bezahlen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat festgestellt, dass grundsätzlich kein Entschädigungsanspruch wegen der Stilllegung eines Kohlekraftwerks besteht. Das in Kombination mit dem zögerlichen und zu langsamen Kohleausstieg, den die Kommission vorschlägt, bedeutet einen unnötigen und teuren Kniefall vor den Kraftwerksbetreibern.“