Der Unmut der Wirtschaft über die Corona-Überbrückungshilfen ist berechtigt. Für niemanden ist es nachvollziehbar, warum das Wirtschaftsministerium die Zeit zwischen den beiden Lockdowns nicht genutzt hat, um im erneuten Krisenfall für eine schnelle Auszahlung der Wirtschaftshilfen sorgen zu können. Dass die zweite Welle kommt, wusste man vorher. Der Eindruck ist entstanden, dass das Wirtschaftsministerium zwischenzeitlich selbst in den Shutdown gegangen ist.
Dass nach dem sogenannten Wirtschaftsgipfel die Umsatzobergrenze von 750 Millionen Euro für den Anspruch auf Überbrückungshilfen nicht mehr gelten soll, ist richtig. Richtig ist auch ein Fonds für Härtefälle. Aus diesem können sich die Bundesländer bedienen, um Unternehmen zu helfen, für die die Kriterien der Überbrückungshilfen nicht passen.
Wirtschaftshilfen an Verbot betriebsbedingter Kündigungen koppeln
Schuldig bleibt die Regierung einen Plan, der eine Perspektive für ein Wiederhochfahren der Wirtschaft und einen Ausstieg aus dem Shutdown aufzeigt. Dabei geht es nicht um ein konkretes Datum, sondern um Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit Schritte zu einem normalen Wirtschaftsleben möglich werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Bundesregierung weigert sich, Milliardenhilfen an Unternehmen an Auflagen für die Beschäftigung zu koppeln. Die Regierung wird ihrer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten nicht gerecht. Wir fordern, die pandemiebedingten Wirtschaftshilfen für Unternehmen an ein Verbot betriebsbedingter Kündigungen zu binden.
Mindest-Kurzarbeitergeld einführen
Die Lage der Beschäftigten war leider nur am Rande Thema auf Altmaiers Wirtschaftsgipfel. Dringend notwendig bleibt eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Die Corona-Krise trifft nicht alle Menschen gleich. Besonders starke Einkommensverluste im Verhältnis zu dem Einkommen vor der Pandemie haben tagtäglich die Geringverdienenden zu verkraften. Aus diesen Gründen fordert die Fraktion DIE LINKE eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes. Wir unterstützen die ver.di Kampagne für ein branchenunabhängiges Mindest-Kurzarbeitergeld in einer Höhe von 1.200 Euro.
Ein Schlüssel, die Pandemie zu überwinden, ist das schnelle Impfen der Bevölkerung – und das nicht nur hier bei uns in Europa, sondern weltweit. Der Patentschutz und damit die Sicherung der Gewinne der Unternehmen, die mit Zuschüssen für die Entwicklung der Impfstoffe in Millionenhöhe gefördert wurden, darf dabei kein Hindernis sein. Alle vorhandenen Produktionskapazitäten müssen genutzt werden, um die Impfstoffproduktion hochzufahren. Durch das Mittel der Lizenzvergabe, können die Hersteller mit zugelassenen Impfstoffen gezwungen werden, Lizenzen zur Impfstoffproduktion an andere Produzenten zu vergeben. So habe ich es auch in meiner Bundestagrede vom 28. Januar vorgeschlagen.