Gesetzliche Tarifeinheit: Verfassungswidrig und überflüssig wie ein Kropf
Die Regierung behauptet, das Streikrecht würde durch das Gesetz nicht betroffen sein. Das ist Augenwischerei. Natürlich wird das Streikrecht eingeschränkt. Zu diesem Ergebnis kommen fast alle aktuellen Rechtsgutachten, die sich mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt haben.