<span class="vcard">Klaus Ernst</span>
Klaus Ernst

Union und SPD schränken mit Tarifeinheitsgesetz Streikrecht und Freiheit ein

Solidarische Tarifeinheit zu erreichen muss allein Aufgabe der Gewerkschaften bleiben. Das Tarifeinheitsgesetz ist der falsche Weg. Das Gesetz ist überflüssig, verfassungswidrig und verursacht mehr Rechtsunsicherheit als es Klarheit schafft.

Leiharbeit und Werkverträge eingrenzen und umfassend regulieren

Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen verdienen bis zu 30 Prozent weniger als Stammbeschäftigte, werden von Unternehmen strategisch eingesetzt, um den Kündigungsschutz zu umgehen, Stammbelegschaften zu disziplinieren und das Tarifsystems zu durchlöchern – oder gar Streikbruch zu organisieren.

Bundestagsabgeordnete können TTIP-Dokumente weiterhin nicht einsehen – «Leseraum» in US-Botschaft nur für Regierungsmitarbeiter

Bundestagsabgeordnete haben auch nach
Einrichtung eines «Leseraums» in der US-Botschaft in Berlin keinen
Einblick in wichtige Dokumente zum geplanten Freihandelsabkommen
zwischen der EU und den USA (TTIP).

Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes: Arbeitsrecht gilt nicht für die EZB

Das WD-Gutachten zeigt: Die EZB muss sich weder verpflichtend an deutsches Recht noch an die EU-Richtlinien halten. Das deutsche Sozial- und Arbeitsrecht ist von einer Anwendung auf die EZB sogar explizit ausgeschlossen. Für viele Beschäftigte der EZB bedeutet das Leiharbeit und Arbeiten in Kettenbefristungen.

Gesetzliche Tarifeinheit: Verfassungswidrig und überflüssig wie ein Kropf

Die Regierung behauptet, das Streikrecht würde durch das Gesetz nicht betroffen sein. Das ist Augenwischerei. Natürlich wird das Streikrecht eingeschränkt. Zu diesem Ergebnis kommen fast alle aktuellen Rechtsgutachten, die sich mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt haben.