Das Bundeswirtschaftsministerium behauptet, dass die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts “ im Rat einvernehmlich durchgesetzt“ werden konnten. Das ist mitnichten der Fall: Weder werden die geforderten Bereiche von der vorläufigen Anwendung ausgenommen, noch werden die Beschlüsse des Gemischten CETA-Ausschusses demokratischen rückgebunden, noch wird die Möglichkeit einer einseitigen Aufkündigung der Vorläufigen Anwendung durch Deutschland klipp und klar erklärt.