Rede: Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu CETA nicht umgesetzt
Rede: Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu CETA nicht umgesetzt

Rede: Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu CETA nicht umgesetzt

Das Bundeswirtschaftsministerium behauptet, dass die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts “ im Rat einvernehmlich durchgesetzt“ werden konnten. Das ist mitnichten der Fall: Weder werden die geforderten Bereiche von der vorläufigen Anwendung ausgenommen, noch werden die Beschlüsse des Gemischten CETA-Ausschusses demokratischen rückgebunden, noch wird die Möglichkeit einer einseitigen Aufkündigung der Vorläufigen Anwendung durch Deutschland klipp und klar erklärt.

 

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