„Die Bundesregierung schert sich offenbar wenig darum, was das Gesetz ihr vorschreibt. Dass offensichtlich die Presse zwei Wochen nach Ablauf der gesetzlichen Frist noch vor den zuständigen Gremien die Inhalte des Berichtes erfährt, ist ein ungeheuerlicher Vorgang. Leider nicht der erste seiner Art. Bis heute liegt den zuständigen Ausschussmitgliedern noch immer kein Bericht vor! Das ist mit Schlamperei nicht mehr zu entschuldigen. Von der Bundesregierung fordere ich eine Entschuldigung für diesen Vorgang und eine umgehende Zuleitung des Berichtes“, kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE, Veröffentlichungen in der Süddeutschen Zeitung zur Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB).
Zum Hintergrund:
Nach dem Mindestlohngesetz sind Langzeitarbeitslose befristet vom Mindestlohn ausgenommen. Das Gesetz schreibt weiter vor, diese Regelung zu überprüfen. Der entsprechende Text des Mindestlohngesetzes lautet: „Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften zum 1. Juni 2016 darüber zu berichten, inwieweit die Regelung nach Satz 1 die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gefördert hat, und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob diese Regelung fortbestehen soll.“ Im Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Bundesregierung am 1. Juni – trotz Aufforderung – bis heute nichts vorgelegt. Die Formulierung „zum 1. Juni“ würde keinesfalls bedeuten, dass die Bundesregierung vorzulegen hätte, so die zuständige Staatssekretärin Anette Kramme. Über die Inhalte der entsprechenden Studie wurde heute in der Süddeutschen Zeitung berichtet.