Verbrechen werden bestraft – so sieht es das Strafrecht vor. Aber bei Steuerstraftaten gibt es eine Ausnahme: Hier können sich Betuchte von der Strafe freikaufen, unabhängig davon wie hoch sie sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichert haben. Ermöglicht wird dies durch die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige, gegebenenfalls ergänzt durch eine Geldzahlung für den Verzicht auf Strafverfolgung. DIE LINKE fordert die Abschaffung dieses Sonderrechts für Reiche.
Mehr zu dem Thema:
Beschluss: Steuertourismus wirksam bekämpfen!
Pressemitteilung: Ablasshandel für wohlhabende Steuerbetrüger abschaffen
Hi, das ist ein Kommentar.
Um einen Kommentar zu löschen, melde dich einfach an und betrachte die Beitrags-Kommentare. Dort hast du die Möglichkeit sie zu löschen oder zu bearbeiten.